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Wohnimmobilien

Am Wohnungsmarkt kümmern wir uns um die optimale Zusammenführung von Abgeber und Interessenten sowohl im Miet- als auch Eigentumssektor. Dies wird sowohl durch eine ständig wachsende Interessentendatenbank, die laufend aktualisiert und persönlich gepflegt wird, als auch durch persönliche Kontakte im In- und Ausland ermöglicht. Eine gezielte Marketingstrategie verstärkt diese Maßnahmen. 

 

VERMIETUNG UND VERKAUF

Die Wohnexperten von DPC Immobilien begleiten und betreuen Sie währen der gesamten Immobiliensuche. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre Wünsche mit unserer umfangreichen Datenbank abzugleichen und die perfekte Wohnung oder Haus für Sie zu finden. Unsere langjährige Erfahrung und die regelmäßigen Analysen des Immobilienmarktes erlauben uns, die Immobilie zu finden, die genau zu Ihnen passt.

Für Sie als Eigentümer vermitteln wir geeignete Mieter oder Käufer. Wir unterstützen Sie auch bei der konzeptionellen Vorbereitung und Begleitung von Modernisierungsmaßnahmen, Umnutzungen oder der Neuentwicklung Ihrer Immobilie. Selbst länderübergreifende Aufgabenstellungen werden dank unseres hervorragenden internationalen Netzwerks auf höchstem Niveau umgesetzt.

 

ANLAGEOBJEKTE

Immobilien als Wertanlage stellen eine bewährte und sichere Investitionsform dar, auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Sie dienen als solide Grundlage für Kapitalentwicklung mit geringem Risiko, auch für zukünftige Generationen. Als Anleger profitieren Sie nicht nur von regelmäßigen Einnahmen durch Miete oder Verpachtung, sondern genießen auch steuerliche Vorteile. DPC Immobilien steht Ihnen als Partner an der Seite, wenn es um die Auswahl des perfekten Anlageobjekts geht. Aufgrund der langjährigen Partnerschaft mit ausgewählten Bauträgern garantieren wir eine seriöse Abwicklung, von der Immobiliensuche bis hin zur Schlüsselübernahme.  

Wir vermitteln Vorsorgeimmobilien, auch provisionsfrei.  

 

UNSERE LEISTUNGEN

  • Vermietung und Verkauf von Wohnimmobilien und Anlagewohnungen
  • Persönliche Betreuung bei der Immobiliensuche, bis hin zur Schlüsselübernahme
  • Koordination sämtlicher Vermietungsaktivitäten
  • Standortsuche
  • Strategische Beratung
  • Kaufmännische Analyse
  • Vertragsverhandlung
  • Tenant Representation

 

UNSERE KUNDEN

  • Bauträger/Projektentwickler
  • Private Immobilieneigentümer
  • Asset Manager
  • Eigennutzer/Mieter

 

ANSPRECHPARTNER

Milica Ljubojevic

Milica Ljubojevic

Leitung Büro- und Wohnimmobilien

Tel: +43 (0) 1 904 94 50 DW 18
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1.         Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung sind vorbehalten.

2.         Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Maklers. Für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet oder Haftung übernommen.

Sämtliche Angaben, Beschreibungen und Ausführungen sind daher ausdrücklich ohne irgendwelche Gewähr und Haftung. Es obliegt alleine und ausschließlich dem potentiellen Käufer bzw. Mieter deren Richtigkeit und Vollständigkeit in geeigneter Weise gesondert zu überprüfen.

Allfällige Meinungen, Annahmen, Schätzungen und Vorhersagen stellen bloß Beispiele dar, die keine Grundlage für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung und des Ertrages der Liegenschaft bzw. des Objektes sind. Es wird dem potentiellen Käufer bzw. Mieter dringend geraten, insbesondere allfällige rechtliche, steuerliche, finanzielle und/oder technische Voraussetzungen und Auswirkungen eines Ankaufes bzw. einer Anmietung der Liegenschaft bzw. des Objektes aus eigenem zu prüfen, da wir dafür keine Haftung übernehmen können.

3.         Ist dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Verdienstlichkeit der Anbotstellung als anerkannt.

Der Auftraggeber hat den Makler bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere betreffend eine Änderung seiner Geschäftsabsichten.

4.         Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision, sowie Ersatz zusätzlicher Aufwendungen entsteht und wird mit der Rechtswirksamkeit (Willensübereinstimmung der Parteien oder ein allfälliger Bedingungseintritt) des vermittelten Geschäftes fällig.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass er mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten das vermittelte oder ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch dann, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung verdienstlich geworden ist.

5.         Die Zahlung der vollen Provision wird auch für den Fall vereinbart, dass

a.          das von uns vermittelte Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt;

b.          mit dem von uns vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäftes in unseren Tätigkeitsbereich fällt;

c.          das von uns vermittelte Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von uns bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat, oder

d.          das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.

 

e.         mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäftes in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt;

f.           der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen geschlossen wird;

g.          ein erster Vertrag in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang innerhalb von drei Jahren durch einen oder mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird.

6.           Alleinvermittlungsauftrag:

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass er mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vermittelte oder ein zweckgleichwertiges Geschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung verdienstlich wird.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags direkt an ihn gewandt haben.
Der Makler verpflichtet sich, nach Kräften tätig zu werden.

Die Zahlung der Provision wird auch für die Fälle vereinbart, dass der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers oder auf andere Art zustande gekommen ist.

7.          Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und können nur mit vertretungsbefugten Organen schriftlich geschlossen werden.

8.          Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.

 

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